Das Institut für das Entgeltsystem im Gesundheitswesen (InEK) hat den Abschlussbericht zur Entwicklung von Investitionsbewertungsrelationen für das Jahr 2015 veröffentlicht. Die Bewertungsrelationen sollen den Bundesländern helfen, Gelder für Krankenhausinvestitionen gerechter zu verteilen. Ziel ist es nach §10 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG), pauschale Investitionsmittel gezielt Leistungen zuzuordnen.
Im vorliegenden Bericht veröffentlicht das InEK Ergebnisse der Kalkulation für das Jahr 2015. Berechnungsgrundlage waren die Daten von 44 Krankenhäusern. Eine ähnlich gute Datenmenge habe laut dem Bericht für den Psych-Entgeltbereich (PEPP) nicht zur Verfügung gestanden, entsprechend konnten dafür „erneut keine Investitionsbewertungsrelationen berechnet werden", heißt es im Bericht. Die Kliniken seien dazu aufgerufen, die Datenlage durch ihre Teilnahme zu verbessern.