Krankenhäuser können die in der Klinikreform vorgesehenen Zuschläge etwa für Zentren nutzen, um Strukturvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses der Selbstverwaltung (G-BA) wie Personalmindeststandards in der Intensivpflege von Frühgeborenen zu finanzieren. Darauf hat das unparteiische G-BA-Mitglied Regina Klakow-Franck auf dem Nationalen Forum für Entgeltsysteme in Psychiatrie und Psychosomatik am Dienstagnachmittag in Berlin hingewiesen. Die Medizinerin verteidigte den Ansatz des G-BA, solche Mindeststandards rechtsverbindlich festzulegen. Der G-BA werde dies künftig auch in der Psychiatrie vornehmen, wobei die grundsätzliche Formel der bisherigen Psych-Personalverordnung (Psych-PV) aus ihrer Sicht erhalten bleiben könne.
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