Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (DKV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben für das Jahr 2016 den Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) für Krankenhäuser vereinbart. Das gaben die Spitzenverbände vergangene Woche in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekannt. Ebenfalls wurde eine Verständigung über den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP) erzielt. Er kann seit 2013 von den Krankenhäusern optional zur Abrechnung angewendet werden. Die DKG begrüßte den Beschluß aus Klinikensicht. „Die jetzt verabschiedeten Entgeltkataloge bilden die entsprechenden Leistungen besser ab und sind deshalb ein weiterer richtiger Schritt in Richtung einer gerechteren Vergütung", sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
BibliomedManager
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