Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der geänderten Berufsanerkennungsrichtlinie der EU in deutsches Recht beschlossen. Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte, soll das Gesetz die Grundlagen zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises für Apotheker, Gesundheits- und Krankenpfleger und Physiotherapeuten schaffen.
"Der europäische Berufsausweis verbessert die Anerkennung von EU-Diplomen für Gesundheitspersonal. Dadurch können Apotheker, Pfleger und Physiotherapeuten leichter dort tätig sein, wo sie gebraucht werden", sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Betrügereien würden künftig erschwert, was die Patientensicherheit stärke, so Gröhe. Der Europäische Berufsausweis mit EU-weit einheitlichen Verfahren werde von der EU-Kommission zunächst für Apotheker, Gesundheits- und Krankenpfleger und Physiotherapeuten eingeführt. Antragsteller hätten in Deutschland zukünftig die Wahl zwischen dem neuen elektronischen oder dem herkömmlichen Verfahren zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation.
Ein vorgesehener Vorwarnmechanismus verpflichte die zuständigen Behörden eines EU-Mitgliedstaats, die zuständigen Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten darüber zu informieren, welchen Gesundheitsberuflern die Ausübung ihrer Tätigkeiten untersagt worden ist. Auch über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise soll künftig besser informiert werden können. Außerdem wird die Mindestausbildungsdauer von Ärzten und Zahnärzten nicht mehr nur in Jahren angegeben, sondern zusätzlich auch in Stunden. Dadurch sollen sogenannte "Wochenendausbildungen" verhindert werden, die zwar die vorgeschriebene Anzahl von Jahren dauern, aber nur relativ wenige Stunden umfassen.