Nachdem bereits die Kassenärztliche Bundesvereinigung die im Reformpaket vorgesehene Einführung von Portalpraxen angegriffen hatte, hat jetzt auch die Arbeitsgemeinschaft der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Kritik geübt. Es sei weder notwendig noch sinnvoll, „ohne jede Bedarfsprüfung an allen Krankenhäusern bundesweit sogenannte Portalpraxen zu etablieren sowie dem ohnehin schon teuren Krankenhausbereich weitere Finanzzuschüsse zu gewähren", sagten gestern Vertreter der KV-Ost.
Gefragt seien nicht Portalpraxen an jedem noch so kleinen Klinikstandort, sondern ein begrenzter Leistungskatalog in den Notaufnahmen. Er würde zum Erkennen echter Notfälle und zur Behandlung bedürftiger Akutfälle ausreichen und könnte Fehl- und Überversorgung ambulanter Fälle in den Notaufnahmen beseitigen, sagte die erste Vorsitzende des Vorstandes der KV Thüringen, Annette Rommel. Der Gemeinsame Bundesausschuss müsse einen solchen Katalog aufstellen und das Thema damit bundeseinheitlich und sektorübergreifend regeln.
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