Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat die Kritik der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) an den geplanten Portalpraxen an Kliniken zurückgewiesen. In einer Mitteilung bezeichnete der Hauptgeschäftsführer der DKG, Georg Baum, diese als substanzlos. Die Kritik an den von der Koalition geplanten Änderungen zur ambulanten Notfallversorgung gehe eigennützig über die Nöte der Patienten, die medizinische Nothilfen suchten, hinweg. Im Mittelpunkt der dringend erforderlichen Neukonzeption könne nicht das Organisationsinteresse der KVen stehen. Vielmehr biete die vorgesehene Regelung die Chance für eine bessere Zusammenarbeit bei der Notfallversorgung. Deshalb müsse man gemeinsam für die Ausgliederung der ambulanten Notfallvergütung eintreten, statt Scheinkämpfe über Zuständigkeiten zu führen, die an der Realität der Patienten vorbeigingen, heißt es in der Mitteilung weiter.
Darüber hinaus müssten die Hausärztevertreter anerkennen, dass jährlich 10 Millionen Patienten im Notfall unmittelbar in die Ambulanzen der Krankenhäuser gingen, obwohl die KVen für den ambulanten Bereitschaftsdienst gesetzlich zuständig seien. Durch eine Stärkung der Ansiedlung von KV-Notfallpraxen an die Krankenhäuser (Portalpraxen) und der Kooperation von KV-Ambulanzen mit den Krankenhäusern werde sichergestellt, dass KV-Ambulanzen dort verfügbar seien, wo die Patienten hinkämen.