Kartellamt genehmigt Arbeitsteilung in Hamm

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Das Evangelische Krankenhaus (EVK) Hamm und das St. Marien-Hospital Hamm dürfen einzelne Abteilungen an jeweils einem Standort bündeln. Das Bundeskartellamt habe den Geschäftsführer der beiden Kliniken am Montag signalisiert, dass eine Zusammenführung der Abteilungen im Gesundheitsverbund Hamm kartellrechtlich unbedenklich sei, teilten die Häuser am Dienstag mit. Eine offizielle Freigabe werde noch in dieser Woche erwartet.

Ab Anfang Dezember 2015 sollen die Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie am EVK gebündelt werden, die Gefäß- und Unfallchirurgie sowie die Orthopädie am St Marien-Hospital. Im Januar 2016 sollen dann Gastroenterologie, Onkologie und Hämatologie komplett ins EVK ziehen, die Kardiologie zum St. Marien-Hospital. Die dritte Phase soll im April des kommenden Jahres mit dem Umzug der Strahlentherapie ans EVK und der Angiologie zum St. Marien-Hospital beginnen. Hintergrund sei der Krankenhausplan in Nordrhein-Westfalen, der eine Neuordnung der Leistungsangebote vorsehe, um Überkapazitäten abzubauen und Leistungen zu bündeln, heißt es in der Mitteilung weiter.

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