Bis zum 31. Juli 2017 müssen die Bundesländer Fördermittel aus dem im Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) geplanten eine Milliarde schweren Strukturfonds beantragen, um Gelder für den Ab- oder Umbau von Klinikkapazitäten zu erhalten. Das berichtet das „Ärzteblatt" am Freitag unter Berufung auf einen dem Blatt vorliegenden Referentenentwurf zur Krankenhausstrukurfonds-Verordnung (KHSFV). Daraus gehe hervor, dass Anträge, die später eingereicht würden, möglicherweise nicht mehr finanziert werden könnten.
Der Strukturfonds soll diese Woche im Rahmen der dritten Lesung des KHSG im Bundestag beschlossen werden. Die Gelder für den Fonds sollen zur Hälfte aus dem Gesundheitsfonds fließen und zur anderen Hälfte aus den Länderhaushalten. Die Private Krankenversicherung (PKV) ist nicht beteiligt. Das hatte bei der öffentlichen Anhörung zum KHSG im Bundestag für einen Schlagabtausch zwischen PKV und Gesetzlicher Krankenversicherung gesorgt.

Zeitplan für Strukturfonds in Sicht
