Zahlreiche Kooperationen zwischen den Kliniken und Medizintechnik-Herstellern könnten bald als Korruption gelten. Davor warnt der Bundesverband Medizintechnik (BVMed) in einer aktuellen Stellungnahme. Anlass ist die erste Lesung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes im Bundestag am Freitag. Der Industrieverband hält "eine klarere Abgrenzung von zulässigem und strafbarem Verhalten" für zwingend notwendig, "um zu vermeiden, dass gerechtfertigte Kooperationen aus Angst vor staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gar nicht erst eingegangen werden", sagte BVMed-Geschäftsführer Joachim Schmitt in Berlin. Er listet etliche Beispiele aus dem Versorgungsalltag auf, die aus seiner Sicht geschützt werden müssten:
- Entlassmanagement aus dem Krankenhaus in den ambulanten Bereich unter anderem mit Hilfsmittel-Versorgungsbedarf (§ 39 SGB V)
- kurzfristige Geräteüberlassungen zur Produkterprobung
- Teilnahme eines Leistungserbringers an der integrierten Versorgung
- Versorgungsforschungsprojekte und Post Market Surveillance nach dem Medizinproduktegesetz
Diese Kooperationsansätze zwischen medizinischen Einrichtungen und der Industrie seien "wichtig und auch politisch erwünscht", so Schmitt. Die Zusammenarbeit sei aber strafrechtlich mit Risiken behaftet. Deshalb verfolge der BVMed mit der Aufklärungskampagne "MedTech Kompass" (www.medtech-kompass.de) einen positiven Informationsansatz, um die Prinzipien einer guten und transparenten Zusammenarbeit bekannter zu machen und damit zu vermeiden, in Korruptionsverdacht zu geraten.