Der Bundestag hat am Donnerstagmorgen das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) beschlossen. Das Gesetz soll dazu führen, dass die Palliativversorgung ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird. Unter anderem sollen Kliniken für Palliativstationen krankenhausindividuelle Entgelte mit den Kostenträgern vereinbaren können. Krankenhäuser ohne eigene Palliativstation sollen die Möglichkeit erhalten, mit ambulanten Palliativdiensten zusammenzuarbeiten. Die Tagessätze in stationären Kinder- und Jugendhospizen sollen steigen. Außerdem soll sich die palliativmedizinische Versorgung in der häuslichen Krankenpflege verbessern.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sagte zum Auftakt der Debatte vor der Abstimmung: „Unerträglicher Schmerz muss nicht sein. Einsamkeit in der letzten Lebensphase muss nicht sein." Ihn treibe um, dass viele Menschen nicht wüssten, welche Möglichkeiten die Palliativmedizin biete. „Das sind die Leitgedanken dieses Gesetzes: Erstens umfangreiche Beratung, zweitens: Ausbau der Versorgung." Der Gesetzgeber werde die Altenhilfe verpflichten, mit Palliativmedizinern zusammenzuarbeiten.
Am Nachmittag wird der Bundestag sich in letzter Lesung mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) befassen. Hier hatte die Bund-Länder-AG Anfang Oktober noch umfangreiche zusätzliche Änderungen beschlossen. Gesundheitsökonom Boris Augurzky zufolge wird die Zahl der defizitären Krankenhäuser dadurch deutlich sinken.
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