Spitzenverbände im Clinch um Telematikinfrastruktur

  • News des Tages

Kliniken und Krankenhäuser wollen mehr Mitbestimmungsrechte beim künftigen deutschen Gesundheitsnetz Telematik. Einzig die Kassenärzte sind im Wesentlichen zufrieden mit dem aktuellen Entwurf zum E-Health-Gesetz. Das geht aus den Stellungnahmen der Spitzenverbände des Gesundheitswesen zum Entwurf des E-Health-Gesetzes hervor, die zur Anhörung am Mittwoch im Bundestag präsentiert wurden.

Die schärfste Kritik an dem Vorhaben äußerte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Notfalldatenmanagement, elektronischer Arztbrief, Medikationsplan und telemedizinische Leistungen würden ohne Beteiligung der Kliniken auf den Weg gebracht, obgleich es diese am Meisten betreffen werde, so die Kritik der DKG. Es sei unverständlich, warum die Kliniken bei der Vergütung zur Nutzung und Pflege der Telematik-Anwendungen ausgeschlossen seien. Stattdessen konzentriere sich der Entwurf fast ausschließlich auf den vertragsärztlichen Bereich.

In diesem Punkt waren sich die Kliniken und Krankenkassen weitestgehend einig: Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kritisierte, als einziger Kostenträger in der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) bei wichtigen Projekten trotzdem nur ins Benehmen gesetzt zu werden, statt direkt mitbestimmen zu dürfen. An der „grundsätzlichen Kritik der Mehrheitsverhältnisse der Gematik" halte der Verband daher fest und lehne entsprechend auch mögliche Sanktionen des Gesetzgebers zur Fristeinhaltung ab. Eine Motivationshilfe brauche die gesetzliche Krankenversicherung nicht, teilte der Verband gestern mit. Vielmehr sollte die GKV eine Steuerungsfunktion bekommen, damit das Prinzip „Wer bezahlt, bestimmt" auch zur Wirkung komme, so GKV-Vorstandsvorsitzende Doris Pfeiffer.

Entsprechend zufrieden zeigte sich der Kassenärztliche Bundesverband (KBV) in seiner Stellungnahme. Er äußerte keine grundsätzliche Kritik an dem Gesetzesentwurf und forderte stattdessen sogar noch mehr Einfluss als bisher in der Gematik. Für sämtliche elektronische Kommunikationsverfahren im Gesundheitswesen wollen die Kassenärzte die Anbieter der Industrie ausschließen. Stattdessen will der Verband die eigene KV-Telematik dafür einsetzen, papiergebundene Verfahren abzuschaffen und durch elektronische Varianten zu ersetzen.

Die Kassenärzte verweisen zum Vergleich auf die deutschen Finanzämter und deren „Elster"-Formulare zur Steuererklärung. Diese würden die Hersteller von Steuersoftware schließlich auch nicht beeinträchtigen. Ähnlich fordern die Kassenärzte, auch die Schnittstellen für das Versichertenstammdatenmanagement definieren zu können, damit die Datenpflege nicht allein bei den Ärzten liege.

Das traf seitens der Industrie auf wenig Gegenliebe, die dem Gesetzgeber durch die Blume mangelnde Sachkenntnisse bei der Definition digitaler Standards vorwirft: Internationale elektronische Standards würden in dem Entwurf bislang nicht berücksichtigt, schreibt etwa der Bundesverband der IT im Gesundheitswesen (BVITG) in seiner offiziellen Stellungnahme an die Abgeordneten des Bundestags. Der Verband pocht auf Beteiligung der Industrie und kritisierte am Beispiel der Regelungen zur elektronischen Patientenakte, das der Zugang der Patienten bislang gar nicht vorgesehen sei.

Eine gesetzliche Regelung elektronischer Schnittstellen hält der Industrieverband für unnötig und das vorhandene Interoperabilitätsverzeichnis für unbrauchbar. „Das in § 291e beschriebene Verzeichnis ist nach wie vor nicht dazu in der Lage Interoperabilität von Informationstechnischen Systemen herbeizuführen." Eigene Industrie-Standards hätten laut BVITG allein 2015 schon über tausend Systemwechsel ermöglicht, gesetzliche Standards seien daher unnötig.

Inhaltliche Kritik kam auch vom Bundesverband Medizintechnologie (BVMED), der auf das fehlen nennenswerter telemedizinischer Ansätze in dem Gesetzesvorhaben hinwies. Die meisten Menschen sterben laut BVMed hierzulande an Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Internationale Standards für eine telemedizinische Versorgung in dem Bereich existierten zwar, dennoch sei die flächendeckende Versorgung in Deutschland derzeit nicht möglich.

Die Bundesrepublik operiere noch auf dem Level von Insellösungen und Selektivverträgen. Die Überlebenschancen der Patienten hingen trotz der vorhandenen technischen Möglichkeiten vom Wohnort und der Kassenzugehörigkeit ab. Der BVMed schlägt vor, konkrete Regelungen zur telemedizinischen Versorgung von Patienten mit aktiven, implantierbaren kardialen Medizinprodukten in das Gesetz aufzunehmen.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Mit unserem täglichen Newsletter informieren wir bereits rund 10.000 Empfänger über alle wichtigen Meldungen aus den Krankenhäusern und der Gesundheitsbranche

Kontakt zum Kundenservice

Rufen Sie an: 0 56 61 / 73 44-0
Mo - Fr 08:00 bis 17:00 Uhr

Senden Sie uns eine E-Mail:
info@bibliomedmanager.de

Häufige Fragen und Antworten finden Sie im Hilfe-Bereich