Die Gesetzgebung zur Sterbehilfe wird verschärft. Bei der abschließenden Abstimmung im Bundestag hat sich der Antrag der Gruppe um die Bundestagsabgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) durchgesetzt. Das Parlament stimmte nach einer langen Debatte mit einer klaren Mehrheit von 360 Ja-Stimmen für den Antrag. Dieser hatte sich in einem mehrstufigen Verfahren durchgesetzt. Das neue Gesetz sieht eine „Strafbarkeit zur Förderung der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung" vor. Zu den Unterstützern des Antrags gehörte unter anderem der Vorsitzende der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery.
Bereits am Donnerstagnachmittag beschloss der Bundestag das umfangreiche Gesetzeswerk zur Krankenhausreform. „Eine gute Versorgung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus kann nur mit ausreichend Personal gelingen", sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vor der Abstimmung über das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG). „Deshalb sorgen wir für mehr Pflegepersonal am Krankenbett. Mit dem Pflegezuschlag und dem Pflegestellen-Förderprogramm erhalten die Krankenhäuser bis zu 830 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr, um dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen." Außerdem soll die Behandlungsqualität ein stärkeres Kriterium der Krankenhausplanung werden, zunächst vor allem über Qualitätszu- und Abschläge bei der Vergütung von stationären Fällen.