Neues Vergaberecht bei Reha-Leistungen sorgt für Unmut

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Das Vergaberecht (VergRModG) soll modernisiert werden. Vor der heutigen Anhörung im Bundestag warnt der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK), die Ausschreibung von Reha-Leistungen gefährde die Versorgungsqualität. Das Gesetz stünde einer medizinisch notwendigen qualifizierten Patientenversorgung entgegen, teilte der BDPK mit. Ausschreibungen gefährdeten die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten und verhinderten Innovationen durch die Leistungserbringer. Zudem zögen zeitlich befristete Vergabeentscheidungen eine Gefährdung der Versorgungsqualität nach sich.

Darüber hinaus eigne sich das formalisierte Ausschreibungsverfahren nicht, eine bedarfsgerechte Versorgung der Patienten etwa bei komplexen Erkrankungsbildern mit Leistungen der medizinischen Rehabilitation sicherzustellen. Bei besonderen Behandlungsmethoden von Spezialkliniken, die erforderlich aber zuvor nicht explizit ausgeschrieben würden, verhindere die Ausschreibung künftig eine medizinisch notwendige Versorgung. „Die mit dem Gesetz verfolgten wichtigen Ziele der Transparenz, Effizienz und des zielgerichteten Einsatzes von Versichertengeldern sind bereits in der sozialrechtlichen Wettbewerbsordnung sichergestellt", so der BDPK. Eine erneute Regelung berge die Gefahr widersprüchlicher und konkurrierender Einschätzungen und Zuständigkeiten.

Der Verband empfiehlt deshalb, grundsätzlich von Ausschreibungen für medizinische Rehabilitation abzusehen. Ansonsten müsse ein Ausnahmetatbestand für dringend benötigte medizinische Leistungen geschaffen werden, die zuvor nicht ausgeschrieben worden seien.

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