Brüssel betont Freiheit der Gesundheitspolitik

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Im geplanten Freihandelsabkommen TTIP mit den USA will die Europäische Kommission die Regelungsfreiheit der nationalen Regierungen auf Feldern wie der Gesundheitspolitik nochmal explizit absichern. Das geht aus dem neuen Entwurf des Kapitels über den Investorenschutz hervor, den Brüssel am Donnerstag offiziell an Washington übermittelt und über den Kurznachrichtendienst Twitter veröffentlicht hat. Darin heißt es zu Beginn: „Die Vorschriften dieses Kapitels sollen nicht berühren das Recht der Parteien innerhalb ihrer Territorien nötige Maßnahmen zu erlassen, um legitime Politikziele wie den Schutz der öffentlichen Gesundheit, der Sicherheit, der Umwelt oder der öffentlichen Moral, des sozialen oder Verbraucherschutzes oder der Verbreitung und des Schutzes kultureller Diversität zu erreichen."

Auch die vielfach kritisierte jedoch nach Angaben von EU-Vertretern bereits bisher ausgeschlossene Möglichkeit, dass ausländische Unternehmen bei Regulierungen auf Erstattung erwarteter Gewinne klagen können, wird nochmals ausdrücklich ausgeschlossen. Des Weiteren schlägt die EU-Kommission anstelle der bisher in Freihandelsabkommen häufig verankerten Investor-State-Dispute-Settlements (ISDS), die insbesondere von Globalisierungsgegnern scharf kritisiert werden, ein internationales Gerichtssystem (International Court System, ICS) mit permanent ernannten Richtern vor. Die Europäische Kommission hat ebenso wie die Bundesregierung entgegen zahlreicher Kritiker wiederholt versichert, dass die Organisation der Daseinsvorsorge von TTIP nicht berührt werde.

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