Um die Gewichtung der Fallpauschalen (DRG) zu verbessern, ist geplant, einzelne Kliniken zur Teilnahme an der entsprechenden Kalkulation zu verpflichten. Das soll die Repräsentativität der Kalkulationsgrundlage verbessern, sagte der Ministerialrat im Bundesgesundheitsministerium, Ferdinand Rau, am Montag auf dem Deutschen Krankenhaustag. Er verweist damit auf einen entsprechenden Passus im Krankenhausstrukturgesetz, der diese Möglichkeit vorsieht, um eine bessere Datengrundlage zu schaffen. Grundsätzlich solle es zwar bei der freiwilligen Kalkulation bleiben. „Aber dort, wo man Mängel sieht, sollen auch gezielt einzelne Häuser herangezogen werden können und verpflichtet werden können, an der Kalkulation teilzunehmen".
Dazu soll das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) bis Ende 2016 ein „praktikables Konzept" vorlegen. „Eine Maßnahme also, die im DRG-System 2018 eine Rolle spielen wird", so Rau. Das betreffe im Übrigen nicht nur die DRG-Kalkulation, sondern auch den Bereich des Psychentgelts und die Investitionsbewertungsrelationen.
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Kliniken bald verpflichtet zur DRG-Kalkulation

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