Der Versorgungsbedarf einer alternden Gesellschaft müsse in die Diskussion um Abteilungs- oder Klinikschließungen einfließen. Mit dieser Forderung hat sich die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen jüngst an den Gesetzgeber gewandt. Versorgungskapazitäten dürften nicht auf Basis einer vorgeschobenen Qualitätsdiskussion abgebaut werden, heißt es in der entsprechenden Mitteilung der Landesärztekammer. Darin weisen die Ärztevertreter auf eine Studie (Deloitte Health Care Indikator 2015) hin: Laut dieser nehmen deutschlandweit die Fallzahlen in Krankenhäusern bei einer weiteren Verkürzung der Verweildauer so stark zu, dass eine angenommene derzeitige Überversorgung von sechs Prozent sich bereits im Jahr 2030 in eine Unterversorgung von 1,7 Prozent verkehren würde.
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