Managerhaftung für Schadensfälle möglich

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Auch „patientenferne Entscheider" wie etwa kaufmännische Direktoren müssten bei Behandlungsfehlern in Haftung genommen werden. Zu diesem Schluss kommt Tim Neelmeier in seiner Dissertation, für die er vom Bundestagspräsidenten Mitte November den Deutschen Studienpreis 2015 der gemeinnützigen Körberstiftung überreicht bekam. In der Vorstellung seines Wettbewerbsbeitrags legt Neelmeier, der seit 2014 eine Promotion im Medizinstrafrecht vorweisen kann, dar, dass Schadensfälle nicht lediglich „auf ein Individualversagen der behandelnden Ärzte zurückzuführen sind". Er beschreibt, wie selbst ohne Gesetzänderung künftig auch Klinikmanager bei Schadensfällen in Haftung genommen werden könnten.

>> Download: Dr. Timm Neelmeier – Managerhaftung in der Medizin und Qualitätswettbewerb durch Patientenaufklärung"

Es liegt aus Sicht Neelmeiers in den Händen der Justiz, entsprechende Vorgaben in Reaktion auf Schadensfälle zu schaffen. Das zivile Haftungsrecht werde dem aber nicht gerecht, da hier nur die behandelnden Ärzte und das gesamte Krankenhaus als juristische Personen beachtet würden. Helfen könne zwar, wenn Versicherer individuellere Prämien pro Klinik berechneten. Sparmaßnahmen im Krankenhaus könnten dann zu höheren Versicherungsausgaben führen, Qualitätssteigerung nach dem Beispiel der Schadenfreiheitsrabatten aus der KFZ-Haftpflicht Kosten sparen helfen.

Klinikmanager blieben bei Schadensfällen allerdings auch dann weitestgehend unbehelligt. Neelmeier legt in seiner Arbeit daher detailliert dar, wie Klinikmanager bei der strafrechtlichen Betrachtung eingeschlossen werden können. Zu den Gründen zählten aus Sicht des Richters am Landgericht Itzehoe zum Beispiel Entscheidungen über Arbeitszeiten von Ärzten, aber auch die Prozessorganisation zur möglichst dichten Belegung von Operationssälen und etliche weitere Punkte.

Neelmeier macht die „Anreizstruktur" des diagnosebasierten Fallpauschalensystems mitverantwortlich für eine möglicherweise fehlerhafte Organisation der Patientenbehandlung. Qualität bringe derzeit keinen Marktvorteil, vielmehr entscheide das Verhältnis von Kosten und Erlösen über den wirtschaftlichen Erfolg und das Überleben einer Einrichtung. Das steigere die Gefahr von Behandlungsfehlern.

Er fordert eine bessere präventive Marktaufsicht auf Basis einer erhöhten Managerhaftung. Die Aufsichtsfunktion sei bisher vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nur unzureichend erfüllt worden. So sei das Selbstverwaltungsgremium aus Ärzten, Kliniken und Krankenkassen bislang etwa bei der Qualitätssicherung ambulanter Operationen untätig geblieben, obgleich sie damit seit 2008 gesetzlich beauftragt gewesen seien.

„Es droht letztlich ein Markversagen", so Neelmeier. Die Verteilung eines gedeckelten Gesamtbudgets habe einen statistisch messbaren „Wettlauf um Falle" verursacht. Das stetige Wachsen der Gesundheitsausgaben lasse darauf schließen, dass die Limitierung der Kosten pro Patient durch eine rapide Mengenausweitung überkompensiert werde.

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