Rhön: 90-Prozent-Hürde fällt endgültig

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Nachdem die letzten Anfechtungsklagen zurückgezogen worden sind, steht die Abschaffung der als 90-Prozent-Hürde bekannten Klausel in der Satzung der Rhön Klinikum AG nun kurz bevor. Das kündigte der Klinikkonzern in einer Ad-hoc-Mitteilung an seine Aktionäre an. Diese hatten vor mehr als zwei Jahren in ihrer Hauptversammlung beschlossen, die Regel abzuschaffen. Nach dieser braucht es für die Gültigkeit wichtiger Beschlüsse mindestens 90 Prozent der Stimmen aller Anteilseigner. Nun steht dem Eintrag des Beschlusses vom Juni 2013 im Handelsregister nichts mehr im Wege.

Rhön-Gründer Eugen Münch  hatte die Regelung einst eingeführt, um sich gegen unliebsame Übernahmen wehren zu können. Seine damals etwas mehr als zehn Prozent der Konzernaktien sollten demnach ausreichen, um wichtige Entscheidungen zu blockieren. In der Abstimmung votierten vor zwei Jahren lediglich 9,46 Prozent der Anteilseigner gegen die Abschaffung, zur sichtbaren Überraschung aller anwesenden Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder und der wenigen Aktionäre, die zur vorgerückten Stunde der Hauptversammlung noch im Sitzungssaal verharrten.

Der Beschluss war nötig geworden, um die Pläne des Rhön-Vorstands umzusetzen, 40 Rhön-Kliniken an den Konkurrenten Helios-Fresenius abzutreten. Zuvor war ein Übernahmeangebot von Fresenius aufgrund des Widerstands der Anteilseigner noch gescheitert. Ein zwischenzeitlicher Rechtsstreit um den Hauptversammlungsbeschluss mit dem Konkurrenten Asklepios und dem Medizintechnikerhersteller und Anteilseigner B. Braun Melsungen AG, die zusammen etwas über zehn Prozent der Aktien halten, wurde dann noch im selben Jahr beigelegt. Die Rhön-Standorte wurden in der Folge veräußert, während die angestrebte Satzungsänderung wegen weiterer Klagen weiterhin keine Gültigkeit erlangte. Vergangene Woche gab der Klinikbetreiber Rhön dann neue Informationen des zuständigen  Amtsgerichts Schweinfurt bekannt, nachdem auch die letzten verbliebenen Anfechtungsklagen zurückgezogen worden waren,

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