Fehlende verbindliche Standortdefinitionen und -verzeichnisse könnten zur Achillesferse für die Umsetzung der Krankenhausreform werden, mahnt der Krankenhausexperte des GKV-Spitzenverbands, Wulf-Dietrich Leber im aktuellen „Orientierungswert" auf BibliomedManager. Ohne ein offizielles Standortverzeichnis könnten „wichtige Regelungen im Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) nicht adäquat umgesetzt werden", kritisiert er. So sei bei Mindestmengen unklar, ob die verschiedenen Standorte eines Klinikums separat gezählt werden oder nicht. Ähnliches gelte für die Qualitätsberichte, die laut Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für jeden Standort separat erstellt werden sollen. Auch bei Sicherstellungszuschlägen sollten Erreichbarkeiten definiert werden, so Leber in der Kolumne. Abhilfe könnte aus Sicht des Abteilungsleisters Krankenhäuser beim GKV-Spitzenverband ein offizielles Standortverzeichnis für Leistungen und die Integration dieser Geokodierung in die Abrechnungsdaten schaffen.
BibliomedManager
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