Heute berät der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Bereits im Vorfeld mahnte der Marburger Bund (MB) in seiner Stellungnahme zur Novelle des WissZeitVG, dass der Entwurf keine Standards vorsehe und forderte zwingende zeitliche Untergrenzen für Befristungen. Forschenden Nachwuchsmedizinern würden sonst planbare, verlässliche und transparente Karrierewege, auf die sie auch ihr privates Leben abstimmen könnten, verwehrt, so die Ärztegewerkschaft. Ein Teil der Probleme würde einfach auf die Rechtsprechung abgeschoben.
Die Befristungspraxis im Hochschulbereich und vor allem bei Ärzten an Universitätsklinika führe zu überwiegend sehr kurzen Laufzeiten nach dem WissZeitVG. Bei befristeten Verträgen fordert die Ärztevertretung, Mindeststandards von wenigstens zwei Jahren bei den Vertragslaufzeiten während der Qualifizierungsphase zu normieren. Zudem müsse die aus dem Hochschulrahmengesetz übernommene Tarifsperre aufgehoben werden, um flexiblere und an die jeweilige Berufsgruppe angepasste Regelungen zu ermöglichen. Drittmittel müssten fest an die Dauer des geförderten Projektes gebunden werden. Doktoranden und Habilitanden, die nach Projektende noch zusätzliche Zeit zur Erlangung ihrer Qualifikation benötigten, solle ein Verlängerungszeitraum gewährt werden, hieß es seitens des MB.