Die Befristungspraxis im Hochschulbereich und vor allem bei Ärzten an Universitätsklinika führe zu überwiegend sehr kurzen Laufzeiten nach dem WissZeitVG. Bei befristeten Verträgen fordert die Ärztevertretung, Mindeststandards von wenigstens zwei Jahren bei den Vertragslaufzeiten während der Qualifizierungsphase zu normieren. Zudem müsse die aus dem Hochschulrahmengesetz übernommene Tarifsperre aufgehoben werden, um flexiblere und an die jeweilige Berufsgruppe angepasste Regelungen zu ermöglichen. Drittmittel müssten fest an die Dauer des geförderten Projektes gebunden werden. Doktoranden und Habilitanden, die nach Projektende noch zusätzliche Zeit zur Erlangung ihrer Qualifikation benötigten, solle ein Verlängerungszeitraum gewährt werden, hieß es seitens des MB.