Subvention ländlicher Kliniken

121 Krankenhäuser bekommen Sicherstellungszuschlag

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121 Krankenhäuser bekommen Sicherstellungszuschlag
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Im fünften Auszahlungsjahr beziehen bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum einen finanziellen Zuschlag, um hier die stationäre Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. 121 bedarfsnotwendige Krankenhäuser erhalten im Jahr 2025 eine pauschale Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Insgesamt werden 60,2 Millionen Euro zusätzlich zur normalen Krankenhausfinanzierung gezahlt.

Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der vorgehaltenen Fachabteilungen. Hält ein Krankenhaus eine oder zwei der notwendigen Fachabteilungen vor, erhält es einen Zuschlag von 400.000 Euro. Für jede weitere der bedarfsnotwendigen Fachabteilungen kommen 200.000 Euro dazu. Gesetzlich vorgegeben sind somit je Haus zwischen 400.000 und 800.000 Euro. Im Jahr 2024 verteilen sich die Zuschläge auf 82 Häuser mit je 400.000 Euro, 19 Häuser mit je 600.000 Euro und 20 Häuser mit je 800.000 Euro.

Die Vertragsparteien auf Bundesebene (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft, PKV-Verband) vereinbaren jährlich eine Liste der Krankenhäuser, die berücksichtigt werden. Berücksichtigt werden können Kliniken mit Fachabteilungen für Innere Medizin und Chirurgie sowie der Stufe der Basisnotfallversorgung (G-BA). Auch Kliniken mit Geburtshilfe oder einer Pädiatrie können in den Genuss des Zuschlags kommen. Der Sicherstellungszuschlag wird auch dann ausgezahlt, wenn die entsprechenden Häuser kein Defizit haben.

Die Liste der Krankenhäuser finden Sie hier.  

Autor

 Jens Mau

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