Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat laut „Deutschem Ärzteblatt" am Freitag ihre Klage gegen die Ersatzvornahme des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) eingereicht. Nach dieser sollen Haus- und Fachärzte auf der Vertreterversammlung künftig gleich viele Stimme haben. Das BMG erklärte auf Anfrage der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom Montag, die Klage sei generell möglich. „Unabhängig davon tut sich die Selbstverwaltung keinen Gefallen, wenn sie uns zwingt, Rechtstreue durchzusetzen", so das BMG weiter. Die Klage der KBV habe keine aufschiebende Wirkung, die Satzungsänderung müsse also trotzdem vollzogen werden.
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