Die KV Telematik GmbH und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) können rechtzeitig eine elektronische Lösung für den elektronischen Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) präsentieren. Wie beide Institutionen gestern in einer gemeinsamen Meldung mitteilten, stehe das Angebot trotz der knappen, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen, Umsetzungszeit nun zur Verfügung. Laut GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) müssen KVen ab dem 23. Januar 2016 Facharzttermine innerhalb von vier Wochen an Patienten mit einer entsprechend gekennzeichneten Überweisung vermitteln.
Ungeachtet der Proteste der Ärzteschaft habe der Gesetzgeber an der Forderung nach Terminservicestellen in den KVen festgehalten, heißt es in der Mitteilung weiter. „Mit dem eTerminservice bieten wir den KVen einen guten Service für deren Terminservicestellen an. Das ändert nichts an unserer grundsätzlichen Kritik an der fehlenden Notwendigkeit der Terminservicestellen", sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen. Zum Start sollen zwölf KVen den eTerminservice nutzen. Seit Januar können deren Ärzte online über die Webanwendung Terminslots melden. Ab morgen vermitteln die Terminservicestellen diese an Patienten.