Degemed fordert besseren Marktzugang in der Reha

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Anlässlich des bevorstehenden Entwurfs zum Bundesteilhabegesetz hat die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (Degemed) bestehende praktische Hürden für die Inanspruchnahme einer medizinischen Rehabilitation in Deutschland gerügt. Ärzte sähen sich mit komplizierten Antragsverfahren, Patienten mit Ablehnungsbescheiden der Krankenkassen konfrontiert, erklärte die Gesellschaft gestern. Insbesondere Migranten und Menschen mit Beeinträchtigungen seien in diesem System benachteiligt. Das verhindere nicht nur eine bedarfsgerechte Versorgung, sondern erzeuge auch hohe Folgekosten für das Gesundheitssystem.

Die mit dem Bundesteilhabgesetz vorgesehene Neuregelung des SGB IX solle es deshalb ermöglichen, die Ausgestaltung des Leistungsrechts im Sinne des Erhalts Reha-Strukturen in einem offenen Zulassungssystem rechtssicher zu regeln, und schlägt eine Ergänzung des § 21 SGB IX vor, die den Marktzugang in einem offenen Zulassungssystem für alle Leistungsanbieter in der Rehabilitation offen, transparent und diskriminierungsfrei gestaltet.

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