Das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) und das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) verändern die Möglichkeiten, Leistungen jenseits der Sektorengrenzen zu erbringen. Das macht es universitären Maximalversorgern leichter, sich im ländlichen Raum als integrierter Gesundheitsdienstleister eines regionalen Netzwerks aufzustellen, wie das in einer der Ausgaben des Fachmagazins „f&w- führen und wirtschaften im Krankenhaus" beschriebene Beispiel der Universitätsmedizin Rostock zeigt.
Die Krankenhausreform sieht zudem den flächendeckenden Aufbau von ambulanten Strukturen an Krankenhäusern vor, um die wachsenden Lücken in der Versorgung durch niedergelassene Ärzte zu schließen. Hier aber ist ein Streit um die sogenannten Portalpraxen entbrannt, über den f&w berichtete. Die nämlich sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in beziehungsweise an Krankenhäusern einrichten oder Ambulanzen von Kliniken über entsprechende Vertragsvereinbarungen in den vertragsärztlichen Notfalldienst einbinden. Die Lobby der niedergelassenen Kassenärzte aber sieht in den Beschlüssen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform einen Anschlag auf den Sicherstellungsauftrag der KVen
Über wirtschaftliche Potenziale, aber auch rechtliche Risiken diskutieren die Experten des Workshops „Das ambulante Krankenhaus" auf dem 15. Nationalen DRG-Forum am 17. und 18. März 2016 in Berlin. Das vollständige Programm lesen Sie auf unserer DRG-Forum-Website. Sichern Sie sich rechtzeitig Ihren Platz auf Deutschlands wichtigstem Forum für die Krankenhausbranche.
BibliomedManager
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