Beim Klinikkonzern Helios herrscht Streit über die Auslagerung von Beschäftigten in Tochterfirmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen. Der Konzernbetriebsrat unter dem Vorsitzenden Rainer Stein beschwerte sich am Mittwoch in einem offenen Brief bei Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) über ein „nahezu unüberschaubares Geflecht an Tochter- und Enkelfirmen", deren einziges Ziel es vermutlich sei, dem Tarifvertrag zu entkommen. Laut Stein gelten in der Folge die Regelungen des Helios-Tarifsvertrags für etwa ein Fünftel der Beschäftigten nicht. Diese würden bis zu 40 Prozent schlechter bezahlt.
Versuche der Gewerkschaft Verdi für diese Personen Tarifverträge zu erstreiten seien in der Vergangenheit mit Auflösung der Unternehmen beantwortet worden. Insbesondere in den kleinen und mittelgroßen Kliniken gebe es kaum Betriebsräte, die die Interessen der dort Beschäftigten vertreten könnten. Stein fordert den Minister auf, „den Missbrauch von Werkverträgen zu beseitigen" und verlangt „echte Mitbestimmungsrechte bei Leiharbeit und Werkverträgen" im Betriebsverfassungsgesetz. „Auch sollte der Grundsatz: ein Betrieb – ein Betriebsrat, unabhängig von irgendwelchen internen Firmengeflechten verankert werden", forder der Betriebsratschef.
Auf Anfrage des BibliomedManagers verwies Helios-Unternehmenssprecher Michael Maader auf das laufende Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze. Helios sei der erste private Krankenhausträger, der Konzerntarifverträge mit Verdi und dem Marburger Bund geschlossen habe, und decke mit diesen und einer Vielzahl weiterer Haustarifverträge wie von Stein richtig erwähnt, den größten Teil seiner Beschäftigten ab.
„Wir haben Verdi zudem bereits unsere Bereitschaft signalisiert, die mittlerweile neu entstandenen Berufsgruppen in patientennahen Bereichen auch in unserem Konzerntarifvertrag abzubilden. Dazu war die Gewerkschaft bisher leider nicht bereit. Unabhängig davon orientieren wir uns bei der Vergütung unserer Beschäftigten in Servicegesellschaften an den gängigen Branchentarifverträgen bzw. wenden die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge an", heißt es aus der Helios-Zentrale. Bei Helios gebe es in allen Klinikgesellschaften Betriebsräte. „Keine Betriebsräte gibt es nur in Gesellschaften, in denen die Anzahl der Beschäftigten die gesetzliche Mindestanzahl nicht erreicht oder die Mitarbeiter keine Betriebsräte gebildet haben." Das treffe derzeit bei insgesamt rund 300 Tochtergesellschaften nur auf die Helios angeschlossenen Arztpraxen sowie rund 30 Service- und Managementgesellschaften zu.