Niedergelassene Ärzte sollen im Kampf gegen multiresistente Keime künftig schärferen Meldepflichten unterliegen als bisher. Die Anforderungen werden auf das Niveau gehoben, das bisher nur für Krankenhäuser und Einrichtungen des ambulanten Operierens galt. Dies geht aus der von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) überarbeiteten „Verordnung zur Anpassung der Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz an die epidemische Lage" (IfSGMeldAnpV) hervor, die vergangene Woche an den Bundesrats-Gesundheitsausschuss versandt wurde, und die BibliomedManager vorliegt.
Gröhe will eine Labormeldepflicht in Bezug auf klinisch besonders relevante multiresistente Erreger mit einer Resistenz gegenüber der Antibiotikagruppe der Carbapeneme einführen. In Bezug auf Clostridium difficile wird eine ärztliche Meldepflicht bei klar definierten Fällen von Infektionen mit klinisch schwerem Verlauf geregelt.