DKG wirft KBV Verhinderungspolitik vor

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Mit deutlicher Kritik hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf die Ergebnisse der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland (BNHO) am Montag vorgestellten Studie „Wettbewerb in der ambulanten onkologischen Versorgung - Analysen und Reformansätze" reagiert.

Diese empfehle zwar „einen deutlichen Ausbau der Kooperationsmöglichkeiten von niedergelassenen Fachärzten und Krankenhäusern", den die DKG ihrerseits begrüßt. Die Studie benenne aber „erhebliche Wettbewerbsnachteile zu Lasten der ambulant tätigen Fachärzte" und die Forderung nach einer „gleichberechtigten Zusammenarbeit von ambulanten und stationären Versorgungsangeboten", heißt in einer Mitteilung der KBV und des BNHO. Die DKG kritisierte daraufhin am Dienstag, die KBV schraube „die Hürden für das gesetzliche Kooperationsmodell der ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV) ständig höher". „Wenn sich niedergelassene Onkologen und onkologische Krankenhausambulanzen zusammenschließen wollen, müssen sie inzwischen Antragsordner mit bis zu 3.000 Seiten bei den Zulassungsgremien einreichen. Verantwortlich für diesen bürokratischen Super-Gau sind letztlich der GKV-Spitzenverband und die KBV. Sie praktizieren im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und in den Entscheidungsgremien (Bewertungsausschuss) mit ihrer strukturellen Mehrheit eine ASV-Verhinderungspolitik", sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

In der Onkologie erfahrene Ärzte in den Krankenhäusern würden „geradezu absurde Nachweise über deren Leistungserbringung abverlangt". Alle sechs Monate würden Patienten gezwungen, sich eine erneute Verordnung für die Fortsetzung einer onkologischen Behandlung beim Haus- oder vom niedergelassenen Facharzt zu beschaffen. Baum forderte ein Eingreifen des Gesetzgebers: Dem Prinzip „wer kann, der darf" müsse zum Durchbruch verholfen werden.

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