PEPP – Einigung auf Eckpunkte erzielt

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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und die Gesundheitspolitiker von CDU/CSU und SPD haben sich auf gemeinsame Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Pauschalierenden Entgeltsystems Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) geeinigt. Gemeinsam mit Vertretern der Fachverbände und der Selbstverwaltung wurden gestern folgende sechs Neuerungen beraten:

Die sektorenübergreifende Versorgung soll durch Einführung einer komplexen psychiatrischen Akut-Behandlung im häuslichen Umfeld (Hometreatment) gestärkt und die Versorgungsstrukturen weiterentwickelt werden. Dazu werde eine komplexe psychiatrisch-psychotherapeutische Akut-Behandlung im häuslichen Umfeld der Patienten und ermöglicht, heißt es auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Zielgruppe des neuen stationären Behandlungsangebots seien Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und stationärer Behandlungsbedürftigkeit in akuten Krankheitsphasen. Für diese Patienten werde die Flexibilität und Bedarfsgerechtigkeit der Versorgung erhöht.
 
Die Neuausrichtung des Psych-Entgeltsystems sieht außerdem die Ausgestaltung als Budgetsystem vor. Dazu sollen die Verhandlungspartner vor Ort gestärkt werden. Unter Berücksichtigung regionaler Bedingungen und hausindividueller Besonderheiten, zum Beispiel regionale Versorgungsverpflichtung, sollen künftig bedarfs- und leistungsgerechte Budgets vereinbart werden. Dafür entfällt die bislang vorgesehene Konvergenz zu landeseinheitlichen Preisen.  
 
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Herstellung von Transparenz und Leistungsgerechtigkeit. Dies soll über die Kalkulation bundeseinheitlicher Bewertungsrelationen auf Grundlage empirischer Daten ermöglicht werden. Angestrebt wird, dass die Kalkulation insbesondere auf den vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festzulegenden Qualitätsvorgaben fußt.    
 
Zu mehr Systemtransparenz soll auch der Krankenhausvergleich führen. Das Instrument biete den Vertragsparteien in den Verhandlungen vor Ort die erforderliche Orientierung, um eine Annäherung der nicht auf strukturelle und regionale Besonderheiten zurückgehenden Budgetunterschiede zu erreichen. Der Gesetzgeber beauftragt die Vertragsparteien, den Krankenhausvergleich auf Bundesebene durchzuführen.
 
Um eine flächendeckend ausreichende Personalausstattung zu erreichen, werden verbindliche, auf Leitlinien gestützte Mindestvorgaben für die personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen eingeführt. Der G-BA wird beauftragt, die Mindestvorgaben in seiner Qualitätsrichtlinie bis 2020 festzulegen. Bei der Festlegung hat der G-BA die Anforderungen der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) zur Orientierung heranzuziehen. Er hat dabei insbesondere den in Leitlinien abgebildeten medizinischen Kenntnistand angemessen zu berücksichtigen. In der Übergangsphase soll für die Kalkulationshäuser eine 100-prozentige Umsetzung der Psych-PV vorgegeben werden.
 
Die Eckpunkte sollen noch im laufenden Jahr gesetzlich umgesetzt und die Neuausrichtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für das neue Psych-Entgeltsystem eingeführt werden. Ab 2017 soll das neue Entgeltsystem verbindlich von allen Psych-Einrichtungen unter budgetneutralen Bedingungen angewandt werden.
 
Mit den Beschlüssen trügen die Verhandlungsparteien den Besonderheiten psychischer Erkrankungen Rechnung und stellten eine gute, auskömmliche Finanzierung der Versorgung der Patienten sicher, so Gröhe. Auch die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk, begrüßte die Entscheidung: "Mit den heute vorgelegten Eckpunkten haben wir einen guten Weg gefunden, auf die Kritik der Fachverbände einzugehen. Von den ursprünglich geplanten landesweit einheitlichen Tagesentgelten rücken wir nun ab. Die Kliniken können weiterhin mit den Krankenkassen jeweils individuelle Budgets vereinbaren. So können Besonderheiten vor Ort wie regionale Versorgungsverpflichtungen direkt berücksichtigt werden", betonte sie.

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Karl Lauterbach, erklärte, es sei gelungen, ein tragfähiges Alternativkonzept vorzulegen, das die Versorgungsqualität für die Patienten mit psychischen Erkrankungen deutlich verbessern werde. „Die Budgets orientieren sich an einem Kalkulationssystem, dem Qualitätsvorgaben, insbesondere evidenzbasierte Behandlungsgleitlinien und die Personalausstattung gemäß PsychPV, zu Grunde liegen", so Lauterbach. Die starren Grenzen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung würden deutlich reduziert.

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