Neue Prüfverfahrensvereinbarung tritt 2017 in Kraft

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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) haben sich auf eine neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) geeinigt. Sie soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Der GKV-Spitzenverband hatte Ende Februar dazu Informationen auf seiner Webseite eingestellt. Die Einigung umfasst auch die Vereinbarung zur elektronischen Übermittlung von Informationen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern.

Um Auslegungsschwierigkeiten hinsichtlich einzelner Regelungen der überarbeiteten PrüfvV zu vermeiden, wollen der GKV-Spitzenverband und die DKG im Laufe des Jahres „abgestimmte Umsetzungshinweise zur überarbeiteten PrüfvV zu veröffentlichen", so die DKG. Diese Maßnahme solle „eine einheitliche Anwendung der überarbeiteten PrüfvV" gewährleisten.

>> Download (PDF): Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach § 275 Absatz 1c SGB V (Prüfverfahrensvereinbarung PrüfvV) gemäß § 17c Absatz 2 KHG vom 03.02.2016 (Inkrafttreten zum 01.01.2017)

>> Download (PDF): Vereinbarung über die elektronische Übermittlung nach § 11 Absatz 1 der Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach § 275 Absatz 1c SGB V (Prüfverfahrensvereinbarung - PrüfvV) gemäß § 17c Absatz 2 KHG vom 03.02.2016

 

 

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