Nach dem Beschluss des Stadtrats soll aus der Klinikum Oldenburg GmbH künftig eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) werden. Nach Informationen der Stadt sei die enge Zusammenarbeit des Krankenhauses mit der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg ein Hauptgrund. Die neue Rechtsform ermögliche eine enge Verzahnung der Bereiche Krankenversorgung und Forschung und Lehre. Mitarbeiter des Klinikums benötigten dann für eine Tätigkeit in Forschung und Lehre grundsätzlich kein separates Anstellungsverhältnis mit der Universität mehr. So reduziere sich der Aufwand für Personalverwaltung und –führung erheblich, heißt es in der Begründung zur Beschlussvorlage an den Stadtrat.
Die Stadt verspricht sich für ihr Klinikum aus der neuen Rechtsform außerdem bessere Chancen bei der Chefarztgewinnung. Die Möglichkeit der Beschäftigung von Beamten werde Wettbewerbsfähigkeit im Kampf um Spitzenkräfte erhöhen, so die Idee. Zudem könne einer AöR künftig auch hoheitliche Aufgaben etwa im Rettungsdienst übertragen. Intern werde das Klinikum von einem Vorstand und einem Verwaltungsrat geleitet. Die aktuelle Gesellschafterversammlung ist nun mit der Umsetzung des Beschlusses beauftragt.