Die neue Begründungspflicht für die Berliner Kliniken für Notfallbehandlungen widerspreche dem Recht der freien Arztwahl auf Patientenseite. So begründet die Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) ihr Nein zu den neuesten Ideen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin.
Seit dem 1. Februar verlangt die KV Berlin von Notaufnahmen der Krankenhäuser eine gesonderte und ausführliche Begründung für alle ambulanten Notfallbehandlungen, die werktags zwischen sieben und 19 Uhr erbracht werden. Ohne diese Dokumentation würden die Kliniken für ihre medizinischen Leistungen nicht mehr bezahlt. Die KV Berlin will nicht, dass Krankenhäuser entsprechenden Leistungen weiter anbieten.
Diese Sichtweise ist aber laut DGINA in keinster Weise an den Bedürfnissen der Patienten ausgerichtet. „Die meisten Patienten können im Notfall zunächst meist gar nicht einschätzen, wie gefährlich die Situation ist", sagte der Präsident der Akutmediziner Christoph Dodt. „Dennoch müssten sie künftig selbst entscheiden, ob sie sich durch einen niedergelassenen Kassenarzt, den Rettungsdienst oder in der Notaufnahme eines Krankenhauses behandeln lassen." Ablehnen könnten die Notaufnahmen aber erst mal niemanden. Eine Diagnose allerdings, die in einer eventuellen Nicht-Behandlung oder einem Verweis auf Fach- und Hausärzte mündet, müsse schließlich auch zunächst durch geschultes, medizinisches Personal erfolgen.
Der Fehler liege vielmehr bei den Kassenärzten selbst, die keine entsprechenden Angebote vorhielten. „Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Berlin keine Bereitschaftspraxen für Erwachsene. Die Patienten sind damit in besonderem Maße auf die Notfallversorgung durch die Notaufnahmen der Krankenhäuser angewiesen", sagte Dodt. Der Patient solle für die Fehler der KV bestraft werden, so seine Schlussfolgerung.