Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat die Qualitätsanforderungen an aufsaugende Inkontinenzprodukte im Hilfsmittelverzeichnis verschärft. Die Qualitätsverbesserungen beträfen vor allem die Aufsauggeschwindigkeit und die Rücknässewerte, heißt es in einer aktuellen GKV-Mitteilung. Zudem seien als zusätzliche Anforderungen die Absorption von Gerüchen und die Atmungsaktivität der Produkte festgeschrieben worden. „Ich bin froh, dass jetzt deutlich höhere Qualitätsstandards für Inkontinenzprodukte gelten", sagte der Vorstand des GKV-Spitzenverbands, Gernot Kiefer, am Dienstag in Berlin. Von den etwa 2.200 für diesen Bereich gelisteten Produkten würden mehr als 600 spätestens nach Ablauf von einem Jahr nicht mehr abgegeben werden dürfen, so Kiefer. „Was den neuen Qualitätsansprüchen nicht entspricht, wird gestrichen. Wir räumen da gründlich auf", sagte der GKV-Vorstand.
Krankenkassen und Hersteller müssten nun zügig die Versorgungsverträge überprüfen und gegebenenfalls anpassen. „Ich erwarte, dass in Zukunft kein Versicherter mehr Aufzahlungen leisten muss, um wirklich gut versorgt zu werden", mahnte Kiefer. Im Hilfsmittelverzeichnis macht der Spitzenverband auch Vorgaben zu angemessenen Versorgungsmengen. „Zu versuchen, Menschen mit zwei oder drei Windeln für 24 Stunden zu versorgen, passt nicht." Künftig sei eine individualisierte Bedarfsermittlung vorgeschrieben.

GKV-Spitzenverband verschärft Qualitätsstandards für Inkontinenzprodukte
