Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Donnerstag beschlossen, dass das Informationsfreiheitsgesetz auch für die Unterausschüsse des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) wirksam ist. Im Dezember 2014 klagte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), nachdem der G-BA ein schriftliches Gesuch des BPI auf Auskunft zur personellen Besetzung des Unterausschusses Arzneimittel abgelehnt hatte. Das geht aus einer aktuellen BPI-Mitteilung hervor. „So gilt auch für G-BA-Mitglieder, was für andere Behörden die Regel ist: Die Mitglieder müssen transparente und nachvollziehbare Entscheidungen treffen und sich ihrer Verantwortung dafür bewusst sein. Bewusst, dass die Entscheidungen 90 Prozent der Bevölkerung betreffen und für diese von großer Bedeutung sind", kommentierte der stellvertretende BPI-Hauptgeschäftsführer, Norbert Gerbsch, am Donnerstag in Berlin das Urteil.
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