BGH hält Klinik-Subventionen für rechtmäßig

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Finanzielle Hilfen für notleidende kommunale Krankenhäuser sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) rechtmäßig, müssen aber als Beihilfen an die EU-Kommission gemeldet werden. Die Karlsruher Richter entschieden damit im Wesentlichen zugunsten des Landkreises Calw und gegen den Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK). Anlass war eine Klage des BDPK, der den vom Landkreis Calw vorgenommenen Verlustausgleich für die Kreiskliniken Calw in den Jahren 2012 bis 2016 für nicht vereinbar mit den europäischen Beihilferegeln hält. Der BGH verwies laut Pressemitteilung darauf, dass staatliche Beihilfen nach den EU-Verträgen erlaubt seien, wenn sie für die Erbringung von „Dienstleistungen im allgemeinen Interesse" erforderlich seien.

Das Gericht hat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vorzulegen. Der BDPK kann sich nun aber theoretisch bei der EU-Kommission über die Beihilfen beschweren, so dass der Rechtsstreit doch noch beim EuGH landen könnte. Zuvor steht jedoch noch eine weitere Verhandlung beim Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart an, dem Berufungsgeriht, an das der BGH das Verfahren zurücküberwiesen hat. Das OLG soll über die Verlustausgleiche der Jahre 2012 und 2013 und deren Meldepflicht nach Brüssel befinden. 

Am Dienstag erklärte der BDPK per Pressemitteilung, dass der BGH klargestellt habe, dass die Kommunen ihre Krankenhäuser nicht schrankenlos aus Steuergeldern subventionieren dürften. "Welche weiteren Konsequenzen sich aus dem Urteil des BGH ergeben, kann erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung beurteilt werden", so der BDPK weiter. 

 

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