Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zur Versorgung von Patienten in Krankenhäusern stößt auf breite Zustimmung. Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbandes Deutschlands (KKVD), teilt die Ansicht des Ethikrates, dass das DRG-Finanzierungssystems in den zurückliegenden Jahren zu einer zunehmenden Ökonomisierung im Krankenhauswesen geführt habe und „damit in der Versorgungsrealität an seine Grenzen gestoßen" sei.
Gegenüber BibliomedManager teilte Rümmelin mit: „Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands begrüßt vor dem Hintergrund einer steigenden Anzahl multimorbider Patienten deshalb den Vorschlag, dass Krankenhäuser künftig die Behandlungen von Patienten mit mehreren Krankheiten besser abrechnen können. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Krankenhausversorgung auf die Herausforderungen des demografischen Wandels hin zukunftssicher zu gestalten und wieder mehr am individuellen Bedarf der Patienten auszurichten." Der Ethikrat hatte am Dienstag gefordert, dass bei multimorbiden Patienten künftig mehrere DRG in der Abrechnung zusammengefasst werden könnten, um den sogenannten „Drehtüreffekt" zu vermeiden.
Zustimmung kommt auch von der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB). Man setze sich seit Jahren dafür ein, die Ausschließlichkeit des für die gesamte Leistungsvergütung eingesetzten DRG-Systems durch ein differenziertes, dem Versorgungsbedarf entsprechendes Abrechnungssystem zu ersetzen, teilte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke mit. „Deshalb unterstützen wir mit Nachdruck die Empfehlung des Ethikrats, den zeitlichen und organisatorischen Aufwand für die Kommunikation mit Patienten bei den Vorgaben für die Vergütung innerhalb des DRG-Systems zu berücksichtigen", erklärte Henke. „Die Politik täte auch gut daran, wenn sie die Mahnung des Ethikrats beherzigen würde, die Dokumentationspflichten im Krankenhaus zu vereinfachen, um mehr Zeit für die Patientenversorgung zu gewinnen."
Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) äußerte Zustimmung. Um die Forderungen des Ethikrats nach einer stärkeren persönlichen Zuwendung zu erfüllen, müsse aber die Personalsituation weiter verbessert werden. DKG-Präsident Thomas Reumann erklärte dazu: „Hier muss gewährleistet sein, dass Tarifsteigerungen – wie sie nun wieder anstehen – über die Vergütungsanpassungen refinanziert werden können. Nur wenn das gewährleistet ist, wird der Rationalisierungsdruck vom Personal genommen. Die ebenfalls mit der Krankenhausreform beschlossene Tarifausgleichsrate geht hier in die richtige Richtung. Sie muss allerdings stärker auf die tatsächlichen Vergütungsanpassungen in den einzelnen Bundesländern (Landesbasisfallwerte) ausgerichtet werden."