Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) muss eine weitere Niederlage vor Gericht um die Transparenz seiner Ausschüsse einstecken. Wie die Zeitung „Die Welt" auf ihrer Website gestern berichtete, hat ein Gericht der Klage des Berliner Politikerberaters Albrecht Kloepfer um die Offenlegung der personellen Besetzung in den Unterausschüssen zur Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, zu Disease-Management-Programmen und Arzneimitteln stattgegeben. Es folgte damit einem ähnlichen Urteil einer Klage des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) um die Offenlegung der personellen Besetzung des Unterausschusses Arzneimittel im März diesen Jahres (BibliomedManager berichtete). Die Richter argumentierten danach, dass das Informationsfreiheitsgesetz auch für die Unterausschüsse des G-BA gelte.
BibliomedManager
