Projektträger können ab sofort Anträge für den Innovationsfonds einreichen. Die entsprechenden Förderkriterien hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am Freitag auf seiner Website veröffentlicht. In den insgesamt sechs Bekanntmachungen sind unter anderem Themenfelder, Förderkriterien, sowie Details zum Antragsverfahren festgelegt. „Mit diesem Startschuss für die erste Förderwelle des Innovationsausschusses konnten wir unser erstes Ziel erreichen – nun sind die Antragsteller am Zug, förderfähige Projekte vorzulegen", sagte der Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken.
Zwei Förderbekanntmachungen betreffen neue Versorgungsformen, also Projekte, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Gefördert werden unter anderem Versorgungsmodelle in strukturschwachen und ländlichen Gebieten, Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie -sicherheit, Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health sowie Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen.
Daneben besteht die Möglichkeit, themenoffene Vorschläge einzureichen. Die Antragsfrist endet am 5. Juli 2016. Vier Förderbekanntmachungen betreffen die Versorgungsforschung. Themen wie Delegation/Substitution. Geriatrische Versorgung oder Patientenkommunikation werden laut G-BA Gegenstand einer zweiten Förderbekanntmachung sein.