Bei Bestechung und Bestechlichkeit in den gesundheitlichen Heilberufen droht künftig eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Mit dem Korruptionsgesetz werden entsprechende neue Straftatbestände im Strafgesetzbuch verankert. „Der Gesetzentwurf schließt eine Strafbarkeitslücke. Korruption wird es künftig nicht mehr straflos geben", betonte Jan-Marco Luczak, zuständiger Fachpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in seiner Rede im Parlament.
Kritik kommt vom AOK-Bundesverband. Verbandschef Martin Litsch zeigte sich enttäuscht, dass Apotheker von den Regelungen des Gesetzes „an entscheidender Stelle" ausgenommen seien. „Ursprünglich war ein Gesetz geplant, dass alle Heilberufe gleichermaßen in den Blick nimmt und nicht einzelne Gruppen außen vor lässt", teilte Litsch mit.
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Gesetz gegen Korruption verabschiedet

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