Gröhe setzt bei Pflege auf Kommunen

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Mit einem dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) die Rolle der Kommunen in der Pflege stärken. „In den vergangenen Jahren hat sich mehr und mehr gezeigt, dass es Verbesserungspotenzial bei der Pflege vor Ort insbesondere in Bezug auf Koordination, Kooperation und Steuerung gibt", heißt es in einem entsprechenden Referentenentwurf, der Station24 vorliegt. Unter anderem sollen die Städte und Gemeinden deshalb im Rahmen der landesrechtlichen Regelungen ein Initiativrecht erhalten zur Einrichtung von Pflegestützpunkten.

Die Länder sollen dem Gesetzentwurf zufolge die Möglichkeit bekommen, regionale Pflegeausschüsse und sektorenübergreifende Landespflegeausschüsse einzurichten, in denen die Landesverbände der Pflegekassen mitarbeiten. Die Pflegeausschüsse können Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur abgeben (Pflegestrukturplanungsempfehlungen). Die Empfehlungen sollen von den Pflegekassen bei Vertragsverhandlungen einbezogen werden.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weist in dem Entwurf darauf hin, dass mit dem zum 1. Januar 2015 in Kraft getretenen ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) das Leistungsspektrum der gesetzlichen Pflegeversicherung deutlich ausgeweitet und ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet worden sei. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hat die Bundesregierung den lange diskutierten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Dieser gewährleiste einen gleichen Zugang zu Leistungen, unabhängig davon, ob die Pflegebedürftigkeit, kognitiv, psychisch oder körperlich bedingt sei, schreibt das BMG weiter.

Autor

Dr. Stephan Balling

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