Die Rahmenvereinbarung für den nach wie vor papiergebundenen Medikationsplan scheint unter Dach und Fach. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer präsentierten heute in Berlin, wie der Inhalt und die Struktur des Medikationsplans künftig aussehen wird und auf welche Vorgaben zur Aktualisierung sich die Verbände einigen konnten. Das gemeinsame Papier enthält außerdem ein Verfahren zur Fortschreibung des Medikationsplans.
Ab 1. Oktober diesen Jahres haben alle Patienten in Deutschland, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig anwenden, einen Anspruch auf die Erstellung sowie Aktualisierung eines Medikationsplans. In der Regel wird dieser vom Hausarzt ausgestellt und aktualisiert. Auch mitbehandelnde Ärzte können ihn aktualisieren. Die Apotheke ergänzt den Medikationsplan auf Wunsch des Patienten um die in der Apotheke abgegebenen Arzneimittel.
Vorerst existiert der Medikationsplan nur in Papierform. Ziel sei es laut der KBV jedoch, das Schriftstück spätestens 2019 auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu speichern. Ab diesem Zeitpunkt müssten alle Vertragsärzte und Apotheker in der Lage sein, einen auf der eGK gespeicherten Medikationsplan zu aktualisieren.
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Medikationsplan auf Papier rückt näher

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