Im Kampf gegen gefälschte Arzneimittel droht die Politik die Krankenhäuser über Gebühr zu belasten. Das kritisiert Thorsten Hoppe-Tichy , 2. Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) in seiner neuen Kolumne Orientierungswert. Grund ist die europäische „Falsified Medicines Directive", die Deutschland in den nächsten drei Jahren flächendeckend umsetzen muss. Ihr zufolge sollen Klinikapotheken bei Wareneingang jede einzelne Arzneimittelverpackung scannen und den Packungsbarcode zur Überprüfung an eine Datenbank senden. „Die Umsetzung dieses Prozesses hingegen scheint kaum möglich", schreibt Hoppe-Tichy, 2. Vizepräsident des ADKA.
Ein Universitätsklinik beispielsweise erhalte pro Tag tausende Einzelverpackungen, die alle gescannt werden müssten. Dies geschiehe zudem vor dem Hintergrund, dass die Krankenhausapotheken fast 99 Prozent der Arzneimittel direkt beim Hersteller ohne Zwischenhändler und daher ohne Risiko einkaufen. Es sei „mehr als unverständlich, warum schon wieder die Kliniken die Kosten für ein Problem übernehmen sollen, welches bei ihnen gar nicht existent ist, das sie weder verursachen noch in irgendeiner Art und Weise begünstigen", kritisiert Hoppe-Tichy. Nach Auffassung des ADKA sollten stattdessen die Hersteller nach Erhalt der Lieferbestätigung durch die Krankenhausapotheke selbst die Packungsbarcodes direkt aus dem System ausbuchen.