Kabinett regelt Cannabis-Medikamente, Legal Highs und Import menschlicher Gewebe

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch drei gesundheitspolitische Beschlüsse gefasst. Erstens sollen schwerkranke Pateinten ohne Therapiealternative künftig leichter an Cannabisblüten und –extrakte kommen. Die Krankenkassen sollen diese künftig bezahlen. „Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann. Außerdem wollen wir eine Begleitforschung auf den Weg bringen, um den medizinischen Nutzen genau zu erfassen", kommentierte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Beschluss.

Zweitens will die Bundesregierung den Erwerb, Besitz und Handel mit sogenannten neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) „weitreichend" verbieten. Das Auftreten und die Verbreitung immer neuer chemischer Varianten bekannter Betäubungsmittel und psychoaktiver Stoffe stellten eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar, begründet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Vorhaben in einer Pressemitteilung. In der Regel sei bei diesen Stoffen die chemische Struktur der dem Betäubungsmittelgesetz bereits unterstellten Stoffe gezielt so verändert worden, dass der neue Stoff nicht mehr dessen Verbots- und Strafvorschriften unterliege, die für Missbrauchszwecke geeignete Wirkung auf die Psyche jedoch erhalten bleibe oder sogar verstärkt werde.

Zugleich könne das fehlende Verbot eines Stoffes insbesondere bei jungen Konsumenten den falschen Eindruck von Harmlosigkeit erwecken. Minister Gröhe erklärte dazu: „Mit dem weitreichenden Verbot neuer psychoaktiver Stoffe durchbrechen wir endlich den Wettlauf zwischen dem Auftreten immer neuer chemischer Varianten bekannter Stoffe und daran angepassten Verbotsregelungen im Betäubungsmittelrecht. Damit geben wir das klare Signal: Legal Highs sind verbotene und hochgradig gesundheitsgefährdende Stoffe."

Drittens hat das Kabinett den Entwurf eines Gesetzes mit Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Richtlinien hinsichtlich der Verfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit von Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei eingeführten menschlichen Geweben und Zellen (Einfuhr-Richtlinie) sowie hinsichtlich bestimmter technischer Vorschriften für die Kodierung menschlicher Gewebe und Zellen (Kodierungs-Richtlinie) beschlossen. Ziel der Kodierungs-Richtlinie sei die Schaffung eines verpflichtenden Einheitlichen Europäischen Codes ("Single European Code", kurz SEC), um die Rückverfolgbarkeit vom Spender zum Empfänger und umgekehrt in den Mitgliedstaaten beziehungsweise in der Europäischen Union zu erleichtern.

Die Europäische Kommission werde hierfür eine öffentlich zugängliche EU-Kodierungsplattform mit einem Gewebeeinrichtungenregister und einem Produktregister mit allen in der Europäischen Union im Verkehr befindlichen Arten von Geweben und Gewebeprodukten mit entsprechenden Codes zur Verfügung stellen. Das Gesetz sehe ferner im Einklang mit den europäischen Direktiven Erleichterungen für Gewebezubereitungen zur unmittelbaren Anwendung sowie für hämatopoetische Stammzellen aus dem Knochenmark, dem peripheren Blut und dem Nabelschnurblut vor.

Autor

Dr. Stephan Balling

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