Allerdings weist der G-BA in seiner Antwort auf die Anfrage darauf hin, „dass mit der Übermittlung der personenbezogenen Daten der Unterausschussmitglieder entsprechend dem Urteilstenor des Verwaltungsgerichts Berlin keine Einwilligung weder des G-BA noch der Unterausschussmitglieder verbunden ist, diese an Dritte weiterzugeben". Insoweit unterliege die weitere Verwendung dieser Daten den datenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. BibliomedManager wird die vorliegenden Namen deshalb vorerst bis zur weiteren Prüfung der Rechtslage nicht veröffentlichen. Interessenten müssen sich folglich direkt an den G-BA wenden.

G-BA nennt Namen der Ausschussmitglieder
