Bis zum Fristende am 9. Mai sind für den Bereich Versorgungsforschung beim insgesamt 1,2 Milliarden Euro schweren Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) 296 Anträge für Forschungsprojekte eingegangen, wie der G-BA am Montag mitteilte. Von den jährlich zur Verfügung stehenden 300 Millionen Euro im Innovationsfonds sind 225 Millionen für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen Euro für die Versorgungsforschung vorgesehen. Bis zum 5. Juli können im Bereich der Versorgungsforschung noch Anträge eingereicht werden für die „Evaluation und Auswertung von Selektivverträgen nach §§72c und 140a SGB V" sowie die „Evaluation der Richtlinie des G-BA zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung".
Am 5. Beziehungsweise 19. Juli enden die Fristen für verschiedene Förderbereiche im Bereich der neuen Versorgungsformen. Details finden sich auf der Internetseite innovationsfonds.g-ba.de.
BibliomedManager
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