Die geplanten Mindestvorgaben zur Personalausstattung in psychiatrischen Einrichtungen dürfen aus Sicht der christlichen Kliniken nicht zu Maximalvorgaben geraten. Erfahrungen aus dem SGB XI-Bereich ließen dies befürchten, wie der Dachverband Christliche Krankenhäuser in Deutschland (CKiD) gestern in Berlin mitteilte. Die Kliniken zielen mit ihrer Warnung auf den Referentenentwurf des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen" (PsychVVG) ab. Die Gesetzesvorlage hatte zuletzt das lange Zeit geplante Psychentgelt-System „PEPP" ersetzt, und setzt nun auf vor Ort verhandelbare Budgets. Hierfür fordern die Kliniken nun feste Parameter und inhaltliche Definitionen. Der Entwurf lasse zudem wesentliche Fragen offen, etwa zur Finanzierung der vorgegebenen Personalausstattung, so der CKiD.
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