Physiotherapeuten und andere Heilmittelberbringer sollen künftig auch Steigerungen ihrer Vergütung oberhalb der Wachstumsrate der Grundlohnsumme vereinbaren können. Das berichtet die „Ärzte-Zeitung" unter Berufung auf den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein „Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung". Seit dem Jahr 2004 wird das Honorarplus der Heilmittelerbringer durch das vom Statistischen Bundesamt ermittelte Wachstum der Grundlohnsumme – also der Summe der in Deutschland gezahlten Löhne und Gehälter, auf die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden – begrenzt.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will den Physiotherapeuten darüber hinaus neue Freiräume bei der Therapiewahl gewähren. Die Krankenkassen sollen in jedem Bundesland Modellprojekte auflegen, bei denen die Heilmittelerbringer selbst über Auswahl, Dauer und Frequenz einer Therapie entscheiden können, die sogenannte ärztliche Blanko-Verordnung, wie die Zeitung weiter berichtet.
Dem Blatt zufolge will Gröhe auch den Preiswettbewerb im Hilfsmittelbereich mit einer Reihe von Maßnahmen bremsen. Hier hatte besonders die Preispolitik der Krankenkassen bei Inkontinenzprodukten in der Vergangenheit für massive Kritik von Patienten- und Industrievertretern gesorgt. Künftig sollen die Kassen bei der Entscheidung für einen Anbieter Qualitätskriterien zu mindestens 40 Prozent berücksichtigen und darüber hinaus die Qualität per Stichproben überprüfen. Sie sollen des Weiteren ihren Versicherten größere Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Herstellern einräumen.
BibliomedManager
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