Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (KKVD) fürchtet, dass insbesondere kleinere Kliniken in einem gestuften System der stationären Notfallversorgung Nachteile erleiden werden. Wie Geschäftsführerin Bernadette Rümmelin in der heute veröffentlichten Kolumne „Orientierungswert" schreibt, arbeite eine entsprechende AG im Gemeinsamen Bundesausschuss schon an entsprechenden Strukturkriterien, die Ende 2016 vorliegen sollen. Auf Basis dieses Beschlusses sollen die Selbstverwaltungspartner bis 30. Juni 2017 die Geldwerte für Zu- und Abschläge für die stationäre Notfallversorgung und deren Verteilung vereinbaren. Rümmelin kritisiert, dass Häuser, die gewisse Strukturmerkmale nicht erfüllen werden, wie zum Beispiel die Vorhaltung eines Hubschrauberlandeplatzes, möglicherweise nur in die niedrigste Stufe eingruppiert werden. „Für die zukünftige Zuschlagsfinanzierung bedeutet dies, dass dieses Haus bei gleicher Leistung und gleicher personeller Vorhaltung einen geringeren Betrag als ein Maximalversorger erhalten wird. Gewinner dieses Systems werden die Uniklinika und ein paar Maximalversorger sein."
BibliomedManager
