Der Deutsche Bundestag hat gestern den Aufbau eines Transplantationsregisters beschlossen. Das Register solle langfristig unter anderem dazu beitragen, die Wartelistenkriterien sowie die Verteilung der Spenderorgane weiterzuentwickeln, teilte das Bundesgesundheitsministerium heute mit. Mit dem Register werden erstmals Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern bundesweit zentral zusammengefasst und miteinander verknüpft. „Das Transplantationsregister ist ein weiterer Schritt, das Vertrauen in die Organspende zu stärken", sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).
Der Beschluss des Bundestages sieht unter anderem vor, dass die ausdrückliche Einwilligung der Organempfänger und der lebenden Organspender für die Weitergabe ihrer Daten an das Transplantationsregister notwendig ist. Dies hatten die gesetzlichen Krankenversicherungen im Vorfeld kritisiert. „Die Idee, ein Register aufzubauen, das die Datenlieferung von der Einwilligung der Organempfänger abhängig macht, ist grotesk", schrieb Wulf-Dietrich Leber vom GKV-Spitzenverband Anfang Juni in der Kolumne „Orientierungswert" auf BibliomedManager.de.
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und wird im Herbst dieses Jahres in Kraft treten.