Wirrwarr bei Gesundheitskarte für Flüchtlinge

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Die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge kommt in den Bundesländern höchst unterschiedlich oder gar nicht voran, wie eine aktuelle Recherche des Fachmagazins „GesundheitsWirtschaft" zeigt. Im vergangenen Jahr hatte der Gesetzgeber die Voraussetzungen geschaffen, damit die Bundesländer die Gesundheitskarte für Flüchtlinge mit geringem Verwaltungsaufwand einführen können. Das sollte vermeiden, dass Flüchtlinge im Krankheitsfall zuerst zum Sozialamt gehen müssen, um einen Behandlungsschein zu bekommen, der ihnen den Arztbesuch erlaubt.

Inzwischen verlieren sich Länder und Kommunen aber in einem unübersichtlichen Wirrwarr unterschiedlicher Regelungen: Bayern und Sachsen lehnen die Einführung grundsätzlich ab, ebenso wie inzwischen auch Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg. Hamburg und Bremen machen indes bereits seit Jahren gute Erfahrungen mit einer Gesundheitskarte. Hamburg spart nach eigenen Angaben jährlich etwa eine Million Euro an Personalkosten. Ein Anstieg der Ausgaben, etwa durch den erleichterten Zugang zu Gesundheitsleistungen, sei nicht eingetreten. Selbst in Ländern mit entsprechender Rahmenvereinbarung mit den gesetzlichen Kassen bestehen unterschiedliche Voraussetzungen. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise verweigern sich viele Kommunen, wo ihnen die Landesregierung die Entscheidung zum Beitritt überlässt. Nur 20 von 396 Gemeinden nehmen aktuell daran teil.

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-    Landkarte mit einer Übersicht der aktuellen Regelungen

 

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